Technikeranforderung
Technikerstunde: 69,00 €
Wegzeitstunde: 69,00 €
Helferstunde & Wegzeitstunde für Helfer: 53,00 €
Diätensätze
(Auslöse) mehr als 3 bis 6 Std. = 13,50 €
mehr als 6 bis 8 Std. = 27,10 €
mehr als 8 Std. = 40,60 €
Normal-Arbeitszeit:
Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
12:30 bis 16:30 Uhr
Freitag: 07:30 bis 13:00 Uhr
Darüber geleistete Arbeits- oder Fahrtzeitstunden werden als Überstunden gerechnet. Wegzeit zählt zur Gesamttageszeit.
Hinweis:
Sollten für eine Maschine auf Grund des Alters oder nicht mehr existierenden Herstellers keine Ersatzteile erhältlich sein, dann gilt auch eine aus diesem Grund abgebrochene Reparatur bzw. Reparaturversuch als durchgeführter Serviceeinsatz und ist daher voll zu verrechnen!
Überstundenzuschläge:
07:00 bis 07:30 Uhr = 50%
12:00 bis 12:30 Uhr = 50%
16:00 bis 19:00 Uhr = 50%
19:00 bis 07.00 Uhr = 100%
Kilometergeld für Servicefahrzeug: 0,54 €
Flug- und sonstige Reisekosten nach Aufwand.
Nächtigungen nach Aufwand.
Prüfgebühren für Abkantpressen: 125,00 €
Prassenprüfbuch: 17,50 €
UVV-Plankette: 3,50 €
Die angeführten Preise verstehen sich zzgl. 20 % Mwst., zahlbar nach Rechnungserhalt, netto ohne jeden Abzug.
Ersatzteile bzw. Material werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Der beigestellte Techniker verfügt nur über bestimmte Kleinersatzteile somit kann nach Feststellung des Schadens bzw. der Schadensursache ein weiterer Termin zur Instandsetzung notwendig sein. Die benötigte Zeit sowie die km-Anzahl für die Hinfahrt sind automatisch gleich der Rückfahrt. Der Verkauf erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Alle verwendeten Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum. Kostenvoranschläge, die von einem Techniker auf Wunsch durchgeführt werden, sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die tatsächlichen Reparaturkosten können bis maximal 15 % ohne vorherige gegenseitige Verständigung nach oben oder unten abweichen. Für alle von uns eingebauten Ersatzteile & geleistete Arbeit gilt eine 6-monatige Gewährleistung! Lieferbedingungen gemäß den „ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN“. Andere Geschäftsbedingungen können grundsätzlich nicht anerkannt werden! Als Gerichtsstand gilt KLAGENFURT!
Diesem Vertrag liegen die von uns/mir zur Kenntnis genommenen „ALLGEMEINEN LIEFERBEDINGUNGEN DER MASCHINEN- UND STAHLBAUINDUSTRIE ÖSTERREICHS“ vom 01.01.2002 sowie die ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von Fa. MASCHIENTECHNIK Lösel zugrunde. Sie bilden einen integrierten Bestandteil dieses Vertrages.
